Vorsorgeuntersuchung

Vorsorge

Bei der Vorsorgeuntersuchung werden die Zähne und der Mundraum eingehend auf Krankheiten untersucht. Je früher Erkrankungen an Zähnen erkannt werden, desto schonender ist die Behandlung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Vorsorgeuntersuchung alle 6 Monate. Auch Privatversicherte sollten die Vorsorge 2 mal jährlich erhalten.

Therapieplanung / Behandlungsverlauf

Sollte bei der Vorsorgeuntersuchung, Zahnerkrankungen oder andere Erkrankungen in Mundraum festgestellt werden, planen wir den optimalen Therapieverlauf. Dieser ist immer individuell und richtet sich nach Art und Stadium der Erkrankung und nach der funktionellen und ästhetischen Anforderungen des Patienten.

Bonusheft

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat Anspruch auf ein Bonusheft. Er ist nicht größer als ein Personalausweis und hält darin Ihre jährlichen Kontrolluntersuchungen fest. Diese werden in der Regel von Ihrem Zahnarzt ausgestellt.
Patienten mit regelmäßig geführtem Bonusheft bekommen zum normalen Zuschuss der Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Erst wenn das Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos geführt wird, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20%. Können diese Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30% erhöht.

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.kzvbw.de/patienteninformation-bonusheft

Patientenberatung

Sie erreichen die kostenfreie Hotline jeden Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen), unter der Rufnummer: 0800 47 47 800

Weitere Informationen finden Sie hier:

Broschüre “Patienten im Mittelpunkt” herunterladen:

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